Christine Susanna Gruber, MSc
Psychotherapeutin
Psychotherapie - Beratung - Supervision
Beratungs-Angebote
Die Ziele, die Klienten durch eine Beratung erreichen möchten sind höchst unterschiedlich und
vielschichtig. Hier finden Sie eine Auswahl von häufig genannten Zielen:
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Erziehungsberatung
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Scheidungsberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
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Arbeits- und Lebensqualität verbessern
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eigene Ressourcen nutzen
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störende Kommunikationsstile verändern
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emotionale und kommunikative Kompetenz entwickeln
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neue Sichtweisen entwickeln.
Erziehungsberatung
"Ihr könnt mir gar nichts sagen! - Ich tue was ich will!"
Anlässe
Eltern kommen alleine oder als Paar zur Erziehungsberatung, wenn:
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Sie Unsicherheit im Erziehungsalltag spüren
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Sie das Gefühl haben, Ihr Kind nicht mehr zu erreichen
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Sie sich hilflos fühlen
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heftige Eskalationen, körperliche oder seelische Gewalt den Familienalltag bestimmen.
Ziele
Elternberatung ist die geeignete Maßnahme, damit Sie wieder adäquat auf Ihr Kind mit seinen
besonderen Bedürfnissen eingehen können.
Zitate
„Einen Grashalm bringt man nicht zum Wachsen, indem man daran zieht“
„Um ein Kind großzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf“
Beratung vor einvernehmlicher Scheidung
Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung
resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder. (http://www.bmfj.gv.at).
Mit dem durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 eingeführten § 95
Abs. 1a AußStrG haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht “über
die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei
einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen”.
Dies bedeutet, dass alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben,
gesetzlich verpflichtet sind, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für
minderjährige Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage
einer Bestätigung – glaubhaft zu machen.